Münzhoheit
Unter Münzhoheit versteht man das Recht eines Staates auf den Erlass einer Münzgesetzgebung. In der Schweiz besitzt der Bund die Münzhoheit. Artikel 99 Absatz 1 der Bundesverfassung spricht allein dem Bund das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu. In der Schweiz werden die Münzen von der Swissmint, der Eidgenössischen Münzstätte, geprägt. Sie ist eine selbstständige Einheit der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
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