Gatz, Peter

Peter Gatz, Bürger von Basel, wurde 1423/1424 zum Münzmeister der Reichsmünzstätte in Frankfurt ernannt. Die meiste Zeit verbrachte er jedoch in seiner Heimatstadt wo er das Münzmeisteramt bekleidete. Die Obhut über mehrere Münzstätten gleichzeitig war keineswegs aussergewöhnlich. In den beiden Münzstätten, sowie auch in Nördlingen, sollten Goldgulden nach denselben Richtlinien geprägt werden, die einheitlich von König Sigismund festgesetzt wurden. Eine enge Verbundenheit zwischen Frankfurt und Basel bestand ohnehin bereits aufgrund des regen Kredit- und Geldverkehrs. 
Peter Gatz waren von König Sigismund einige Privilegien zugesichert worden; so stand er direkt unter der Gerichtsbarkeit des Königs. Lediglich bei Diebstahl und Tötungsdelikten lag die Gerichtsbarkeit bei der Stadt Basel. 


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