Münzregal

Unter Münzregal versteht man das Hoheitsrecht, Münzen zu prägen und in den Verkehr zu bringen sowie der Anspruch auf den   Münzgewinn. Der Münzgewinn resultiert aus der Differenz zwischen den Herstellungskosten (Medallpreis und Prägekosten) und dem Nennwert der geprägten Münzen.

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