Schweizer Münz- wesen
Die Helvetische Republik 1798 - 1803
...und der kurze Versuch, das Schweizer Münzwesen zu Ordnen
Die Ereignisse, die zum Sturz der alten Eidgenossenschaft geführt haben, müssen im Zusammenhang mit der gesamten europäischen Geschichte betrachtet werden. In wenigen Monaten war das Mächtegleichgewicht zwischen Frankreich und Österreich zusammengebrochen, das mehr als 300 Jahre funktioniert hatte.
Die eidgenössische Tagsatzung, die sich Ende Dezember 1797 versammelte, zeigte ihre Unfähigkeit zum gemeinsamen Handeln, obwohl ein glühendes Nationalgefühl und eine unerschütterte Bundestreue zum Ausdruck kamen. Im März 1798 marschierten die Franzosen in die Eidgenossenschaft ein und proklamierten den helvetischen Einheitsstaat, der aus 13 Kantonen, deren Untertanenländer und Verbündeten gebildet wurde. Kaum einen Monat nach dem Sturz der alten Eidgenossenschaft trat die Helvetische Verfassung in Kraft. Sie formulierte ein Programm und führte unter Berufung auf die Prinzipien der Volkssouveränität und der Menschenrechte eine repräsentative und zentralistische Demokratie nach dem Muster Frankreichs ein. Das Konzept des neuen Staates war eine einheitliche Nation mit einer zentralen Verwaltung. Der erste Paragraph der Verfassung unterstreicht die revolutionäre Wirklichkeit:
Die helvetische Republik macht Einen unzertheilbaren Staat aus. Es giebt keine Grenzen mehr zwischen den Cantonen und den unterworfenen Landen, noch zwischen einem Canton und dem anderen. Die Einheit des Vaterlands und das allgemeine Interesse vertritt künftig das schwache Band, welches fremdartige, ungleiche, in keinem Verhältnisse stehende, kleinliche Lokalitäten und einheimischen Vorurtheilen unterworfenen Theile zusammenhielt, und aufs Gerathewohl leitete. So lange alle einzelnen Theile schwach waren, musste auch das Ganze schwach seyn. Die vereinigte Stärke Aller wird künftig eine allgemeine Stärke bewirken.
Der Grundsatz der Gewaltenteilung wurde eingeführt. Die Trennung der legislativen, exekutiven und richterlichen Gewalt sollte die Unabhängigkeit und die demokratische Kontrolle der Institutionen garantieren. Die Kantone wurden zu reinen Verwaltungseinheiten ohne irgendwelche Autonomie. Einige der alten Orte wurden zugunsten der neuen politischen Bedürfnisse sogar auseinandergerissen und zu neuen Einheiten gruppiert. Um eine bessere Kontrolle der Innerschweiz zu gewährleisten, wurden Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug zu einem einzigen Kanton Waldstätte zusammengefasst. Die traditionsreichen Länder sollten nicht zu Zentren der Opposition gegen die Republik werden. Der Kanton Bern, das Symbol des Ancien Régime, wurde in vier Teile geteilt: Das Waadtland, der Aargau und das Oberland wurden als eigene Kantone abgetrennt.
Das Münzrecht der Kantone ging an den Zentralstaat. Die helvetische Münzen wurden auf der Grundlage des französischen Dezimalsystems und nach dem bernischen Münzfuss ausgeprägt. Am 25. Uni und am 10. Dezember 1798 beschlossen die Räte, das helvetische Münzen zu 40, 10, 5 und 1 Batzen und zu 2 und 1 Kreuzern geprägt werden. Ein Gesetz vom 19. März 1799 bestimmte:
1. Das Münzrecht liegt allein beim Staat und die Staatsrechnungen werden in Frankenwährung geführt
2. Der Schweizerfranken enthält die Sorten 4, 2 und 1 Franken als Münzeinheit und teilt sich in 10 Batzen, der Batzen in 10 Rappen
3. Das Gold soll 21 22/32 Karat fein sein.
Die Münzen der Helvetik wurden in Bern (Münzzeichen B), Basel (Münzzeichen BA) und Solothurn (Münzzeichen S) geprägt. Sie tragen auf der Vorderseite die Umschrift „Helvetische Republik“ sowie das Prägejahr. Auf den Gold- und Silbermünzen ist ein Mann in altspanischer Tracht abgebildet. Er hält eine Fahne der helvetischen Republik in den Farben grün, rot und gelb. Die Rückseite zeigt einen Eichenlaubkranz, die Wertangabe und das Münzzeichen.
Dieses an sich gute Münzgesetz scheiterte am allgemeinen Geldmangel der Zentralbehörde. Die Feudallasten waren abgeschafft und es war schwierig, diese durch eine allgemeine Steuer zu ersetzen. Die Helvetische Republik war ein Staat ohne Geld und geriet damit in einen Teufelskreis. Ohne Geld war es unmöglich, eine wirksame Verwaltung zu schaffen, aber ebenso unmöglich war es, ohne einen Verwaltungsapparat Steuern einzubringen. Das Budget der Republik sah für 1799 Einkünfte von ungefähr 13.5 Millionen Franken vor, in die Kasse flossen aber nur 3.8 Millionen. Die Regierung sah im Münzregal eine günstige Finanzquelle und prägte Scheidemünzen in grosser Zahl. Die einzelne Kantone ihrerseits wollten sich dem Gesetz nicht unterwerfen und hielten am alten Münzfuss fest. Zentralismus und Föderalismus bekämpften sich. Im Frühjahr 1803 nahm die unbeliebte helvetische Regierung ein schnelles Ende. Da man sich nicht einigen konnte, zwang Napoleon I. der Schweiz die Mediationsakte auf. Nach der Auflösung der Helvetik erlangten die Kantone wiederum ihre Münzhoheit unter der Mediationsverfassung Napoleons. Leider wurde kein ernster Versuch gemacht, das Münzwesen zu regeln. Es fiel wieder in den alten unerfreulichen Zustand zurück; die Situation verschlimmerte sich durch die Ausgabe einer Unmenge kleiner Scheidemünzen der neugeschaffenen Kantone.